Elektro-Sanierung im Berliner Altbau: Wann der Bestandsschutz endet
Das Problem: Elektrik von 1960 im Jahr 2025
In vielen Berliner Altbauten – besonders in Bezirken wie Charlottenburg, Schöneberg oder Wedding – findet man noch Installationen mit der sogenannten "Klassischen Nullung". Dabei wird der Schutzleiter (PE) mit dem Neutralleiter (N) kombiniert. Das ist bei heutigen Ansprüchen an Sicherheit und EDV-Nutzung problematisch.
Wann erlischt der Bestandsschutz?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass alte Anlagen ewig unverändert bleiben dürfen. Der Bestandsschutz gilt nur, solange die Anlage unverändert betrieben wird und keine unmittelbare Gefahr darstellt. Er erlischt sofort, wenn:
- Die Anlage erweitert wird (z.B. neue Steckdosen für eine moderne Küche).
- Die Nutzungsart geändert wird.
- Die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist (z.B. brüchige Isolierungen bei Stoffmantelleitungen).
Sobald Sie in die Substanz eingreifen, muss der betroffene Teil der Anlage auf den aktuellen Stand der Technik (DIN VDE 0100-410) gebracht werden. Das bedeutet zwingend: Dreiadrige Leitungen und FI-Schutzschalter (RCD).
Steigleitungen und Zählerschränke
Oft scheitert der Anschluss eines modernen Induktionsherdes oder Durchlauferhitzers an der Zuleitung vom Keller. Alte Steigleitungen sind für diese Lasten nicht ausgelegt. Auch die TAB (Technische Anschlussbedingungen) von Stromnetz Berlin fordern bei wesentlichen Änderungen oft die Erneuerung des Zählerplatzes.
Sicherheit statt Risiko
Eine Kernsanierung der Elektrik ist aufwendig, aber alternativlos für die Sicherheit. Wir beraten Sie ehrlich: Was muss sofort gemacht werden, und was hat noch Zeit? Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Berliner Fachbetrieb.
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